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   LG Rostock, 25.04.2003 - 2 T 222/02   

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https://dejure.org/2003,28256
LG Rostock, 25.04.2003 - 2 T 222/02 (https://dejure.org/2003,28256)
LG Rostock, Entscheidung vom 25.04.2003 - 2 T 222/02 (https://dejure.org/2003,28256)
LG Rostock, Entscheidung vom 25. April 2003 - 2 T 222/02 (https://dejure.org/2003,28256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhalten der ordnungsgemäßen Benutzung einer Wohnung; Verpflichtung des Zwangsverwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungspflicht des Zwangsverwalters für Hausgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Rostock, 25.04.2003 - 2 T 222/02
    Keine Zahlungsverpflichtung des Zwangsverwalters besteht nach der einhelligen Auffassung in der neueren ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, für die Wohngeldrückstände für ein früheres Wirtschaftsjahr, d.h. aufgrund eines Wirtschaftsplanes für jenes Jahr vor der Beschlagnahme fällig gewordene Vorschüsse, aus einer erst nach der Beschlagnahme beschlossenen Jahresabrechnung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1458 m.w.N.; BGH, NJW 1994, 1866 für den vergleichbaren Konkursverwalter; BGH, NJW 1999, 3713 f [BGH 23.09.1999 - V ZB 17/99] ür den Ersteigerer unter Bezugnahme auf BayObLG, a.a.O.; Stöber, a.a.O.).

    Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO bestand nach Auffassung der Kammer keine Veranlassung, da aufgrund der in jüngerer Zeit ergangenen Entscheidung des BGH, NJW 1999, 3713 [BGH 23.09.1999 - V ZB 17/99] die streitige Rechtsfrage ausreichend höchstrichterlich geklärt erscheint, zumal in der Folgezeit - soweit ersichtlich - keine abweichenden obergerichtlichen Entscheidung ergangen sind, und daher die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 574 Abs. 2 und 3 ZPO nicht vorliegen.

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus LG Rostock, 25.04.2003 - 2 T 222/02
    Keine Zahlungsverpflichtung des Zwangsverwalters besteht nach der einhelligen Auffassung in der neueren ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, für die Wohngeldrückstände für ein früheres Wirtschaftsjahr, d.h. aufgrund eines Wirtschaftsplanes für jenes Jahr vor der Beschlagnahme fällig gewordene Vorschüsse, aus einer erst nach der Beschlagnahme beschlossenen Jahresabrechnung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1458 m.w.N.; BGH, NJW 1994, 1866 für den vergleichbaren Konkursverwalter; BGH, NJW 1999, 3713 f [BGH 23.09.1999 - V ZB 17/99] ür den Ersteigerer unter Bezugnahme auf BayObLG, a.a.O.; Stöber, a.a.O.).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der

    Auszug aus LG Rostock, 25.04.2003 - 2 T 222/02
    Keine Zahlungsverpflichtung des Zwangsverwalters besteht nach der einhelligen Auffassung in der neueren ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, für die Wohngeldrückstände für ein früheres Wirtschaftsjahr, d.h. aufgrund eines Wirtschaftsplanes für jenes Jahr vor der Beschlagnahme fällig gewordene Vorschüsse, aus einer erst nach der Beschlagnahme beschlossenen Jahresabrechnung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1458 m.w.N.; BGH, NJW 1994, 1866 für den vergleichbaren Konkursverwalter; BGH, NJW 1999, 3713 f [BGH 23.09.1999 - V ZB 17/99] ür den Ersteigerer unter Bezugnahme auf BayObLG, a.a.O.; Stöber, a.a.O.).
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